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Für ein erweitertes Rehabilitationsangebot am Spital in Meyriez fehlen gemäss Spitalplanung die Fallzahlen.


Seebezirk | Die kantonale Gesundheitsdirektion hat den Entwurf einer neuen Spitalplanung vorgestellt. Die Angebote des HFR Meyriez-Murten werden bestätigt, neuen Leistungen aber eine Absage erteilt.

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherungen sind Kantone verpflichtet, eine Planung zu erstellen, die den Bedarf ihrer Bevölkerung an Spitalpflege abdeckt. Der Kanton Freiburg ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat je eine Spitalplanung für die Zeiträume 1996 bis 2012, 2012 bis 2021 und seit 2022 erstellt. uh

Lesen Sie weiter im «Anzeiger von Kerzers» vom 18. Februar 2026.